Der Erwerb der Aktien soll mittels eines öffentlichen Erwerbsangebotes an alle Aktionäre erfolgen. Der beim Rückerwerb von der Gesellschaft gebotene Angebotspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf die Untergrenze von EUR 14,54 (= rechnerischer Anteil jeder Aktie am Grundkapital) nicht unterschreiten und darf nicht mehr als 20% über dem nach Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 20 Börsetage vor dem Tag, an dem die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, liegen.
Der Erwerb und die Einziehung der Aktien durch die Gesellschaft sollen bis längstens 31.12.2019 abgeschlossen sein. Die nähere Ausgestaltung des öffentlichen Erwerbsangebotes erfolgt, unter der Voraussetzung, dass es diesbezüglich zu einer Beschlussfassung in der 30. ordentlichen Hauptversammlung kommt, durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates und wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen umgehend nach einer solchen Beschlussfassung veröffentlicht werden. Übersetzungsbüro Berlin – Skrivanek
Rechtlicher Hinweis: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der ATHOS Immobilien Aktiengesellschaft dar.