Inhaltsverzeichnis:
- Bundespolizei sichert die Waffe
- Mann gibt persönliche Gründe an
- Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Bundespolizei sichert die Waffe
Die Beamten der Luftsicherheitskontrolle reagierten umgehend auf den Vorfall. Nach einer ersten Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe handelte. Diese Waffen sehen echten Schusswaffen zum Verwechseln ähnlich und unterliegen daher den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes.
Sicherheitskräfte stellten die Waffe sicher und überprüften den jungen Mann. Nach der Kontrolle wurde festgestellt, dass keine unmittelbare Gefahr für die Fluggäste oder das Flughafenpersonal bestand. Dennoch gelten für Anscheinswaffen strenge Regeln, insbesondere in öffentlichen Bereichen wie Flughäfen.
Mann gibt persönliche Gründe an
Während der Befragung erklärte der 22-Jährige, dass er die Pistole aus Angst um seine persönliche Sicherheit bei sich trug. Er gab an, sich in seinem privaten Umfeld unsicher zu fühlen und deshalb die Waffe als Schutzmaßnahme mitzuführen.
Solche Waffen sind jedoch im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Das Mitführen kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Flughäfen unterliegen besonders strengen Sicherheitsmaßnahmen, weshalb das unerlaubte Tragen von Waffen jeglicher Art zu sofortigen Maßnahmen führt.
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
Gegen den jungen Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das deutsche Waffengesetz verbietet das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Verstöße können mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen geahndet werden.
Die Bundespolizei appelliert regelmäßig an Reisende, sich über die Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Besonders an Flughäfen gelten strenge Vorschriften, um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten.
Quelle: www.globewings.net/de, fnp.de