Ein detaillierter Blick auf das Urteil
Laut einem Sprecher des Landgerichts wurde der Unfall als fahrlässige Tötung eingestuft. Der 56-jährige Fahrer erhielt zusätzlich zu seiner Haftstrafe eine vierjährige Sperre für die Führerscheinausstellung. Dieses Urteil spiegelt die Schwere der Tat und den hohen Alkoholgehalt im Blut des Fahrers wider, der zwischen 1,85 und 2,17 Promille lag.
Reaktionen und Forderungen zur Strafe
Die Staatsanwältin hatte eine höhere Strafe von dreieinhalb Jahren gefordert, während der Verteidiger des Angeklagten eine mildere Strafe von zwei Jahren und vier Monaten beantragte. Die Anklage beschrieb das Verhalten des Fahrers als sorglos und kritisierte seine Selbstüberschätzung. Der Anwalt der Familie des verstorbenen Jungen nannte den Vorfall eine "schreckliche Tragödie", ohne jedoch ein spezifisches Strafmaß zu fordern.
Der Unfall und seine Umstände
Der Unfall ereignete sich in der Nähe des Palmengartens in Frankfurt. Das Fahrzeug kam von der Straße ab, prallte gegen einen Baum und überschlug sich. Keiner der Insassen trug zum Unfallzeitpunkt einen Sicherheitsgurt. Der siebenjährige Junge wurde aus dem Auto geschleudert und erlitt schwere Kopfverletzungen, an denen er später im Krankenhaus verstarb.
Aussagen und Erinnerungen des Fahrers
Zu Beginn des Prozesses äußerte sich der verurteilte Fahrer zu der Unfallnacht und gab an, sich kaum erinnern zu können. Er erwähnte jedoch, dass einer der Jungen kurz vor dem Unfall ins Lenkrad gegriffen habe.
Quelle: www.welt.sn2world.com, ffh.de