Einreise mit gefälschten Dokumenten
Der 26-Jährige präsentierte bei der Einreisekontrolle einen griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge sowie einen Aufenthaltstitel, der ebenfalls in Griechenland ausgestellt wurde. Die Reiseabsichten des Mannes konnten jedoch nicht schlüssig erklärt werden, was bei der Bundespolizei Verdacht erregte. Daher wurde er zur weiteren Überprüfung mit auf die Dienststelle genommen.
Bei der genauen Untersuchung stellten die Beamten fest, dass die in den Dokumenten angegebenen Daten nicht korrekt waren. Ein Abgleich der Fingerabdrücke ergab, dass der Mann bereits in der Vergangenheit in Deutschland registriert war.
Frühere Straftaten und Abschiebung
Der 26-Jährige war nicht zum ersten Mal in Deutschland. Bereits im Januar 2016 reiste er nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Im November desselben Jahres wurde er jedoch vom Amtsgericht in Freiburg zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, da er eine Sexualstraftat begangen hatte. Sein Asylantrag wurde im November 2017 abgelehnt, und er wurde im Oktober 2018 nach Afghanistan abgeschoben.
Erneute Festnahme und strafrechtliche Konsequenzen
Nach der Entdeckung seiner wahren Identität wurde der Mann erneut festgenommen. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung und der unerlaubten Einreise ermittelt. Darüber hinaus steht gegen ihn eine Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen aus, die er nun absitzen muss.
Der Vorfall zeigt, wie wichtig strenge Einreisekontrollen und die Zusammenarbeit internationaler Behörden sind, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Quelle: www.24edu.info/de, tag24.de