Städtische Vorschriften und rechtliche Hürden
Der vorgelegte Plan der Eigentümerin, das Gebäude zu einem Boardinghaus umzugestalten, steht im Widerspruch zum geltenden Bebauungsplan, der für das Gebiet eine mindestens 60-prozentige Wohnnutzung vorschreibt und Ausnahmen ausschließt. Simone Zapke, Leiterin der Bauaufsicht, bestätigt, dass der Plan nicht zulässig sei. Interessanterweise wurde bis jetzt weder ein Bauantrag noch eine Voranfrage oder ein Abbruchantrag eingereicht, was den Prozess weiter verzögert.
Kündigungsschutz und Mieterunterstützung
Die Kündigungen, die im Januar ausgesprochen wurden, sind laut Kai Schönbach, Leiter der städtischen Stabsstelle Mieten, nicht mehr haltbar, da der Kündigungsgrund baurechtlich nicht durchführbar ist. Dies gab den Mietern bei einer Informationsveranstaltung, an der auch der Planungsdezernent Marcus Gwechenberger teilnahm, neuen Mut. Die städtische Stabsstelle hat die Rechtslage den Betroffenen erläutert und mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt, was für die Mieter bedeutet, dass sie nun aktiv gegen die Kündigungen vorgehen müssen.
Sicherung des Wohnraums und historische Bedeutung
Frankfurt ist bekannt für seinen angespannten Wohnungsmarkt, und die Stadt setzt sich dafür ein, den im Bebauungsplan festgesetzten Wohnraum zu sichern und die Mieter - innen weiterhin in ihren Wohnungen zu lassen. Die historische Bedeutung des Gebäudes, in dem auch Oskar Schindler lebte, verstärkt das öffentliche Interesse an seinem Erhalt. Auch wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, besteht die Hoffnung, dass die Gedenktafel zu Ehren Schindlers in würdiger Form am Neubau angebracht wird.
Der Fall Am Hauptbahnhof 4 steht beispielhaft für die Herausforderungen in der Stadtentwicklung Frankfurts, wo der Bedarf an Wohnraum und der Schutz der Mieter oft in direktem Konflikt mit den Interessen der Immobilienentwickler stehen.
Quelle: Frankfurter Rundschau