Freitag, 05 September 2025 16:15

Prozessauftakt im Frankfurter Landgericht

Tatort im Kellerraum an der Karlsruher Straße Tatort im Kellerraum an der Karlsruher Straße Pixabay/Foto illustrativ

Eine 28-jährige Transfrau muss sich seit Freitag vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Ihr wird vorgeworfen, im Juni 2024 einen 45-jährigen Mann mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Der Fall ereignete sich im Gutleutviertel, nachdem beide zuvor im Bahnhofsviertel unterwegs waren.

Inhaltsverzeichnis:

Kellerraum in der Karlsruher Straße

Die beiden begaben sich in den frühen Morgenstunden in einen Kellerraum unter einer Bar in der Karlsruher Straße. Dort kam es zu einem Streit. Die Angeklagte zog ein Springmesser und stach elf Mal auf den Mann ein. Das Opfer wurde noch in ein Krankenhaus gebracht, starb jedoch wenig später an den Verletzungen.

Der 45-Jährige, der keinen festen Wohnsitz hatte, nutzte den Kellerraum offenbar gelegentlich für sexuelle Kontakte. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters könnte es in der Tatnacht ein Missverständnis über die Nutzung des Raumes gegeben haben.

Zweifel an der Notwehr

Die Angeklagte selbst wählte nach der Tat den Notruf und erklärte, sie sei in dem Keller festgehalten worden. Auf einem Mitschnitt ist die englische Aufforderung „open the door“ zu hören. Die Verteidigung sprach von einer Notwehrsituation. Die Kammer hält diese Darstellung jedoch wegen des Verletzungsbildes des Opfers für zweifelhaft.

Auch die Theorie, das Opfer habe die Angeklagte absichtlich in den Keller gelockt, um sie zu töten, weil er Transsexuelle hasse, wurde von der Kammer zurückgewiesen. Stattdessen konzentriert sich das Gericht auf die genaue Rekonstruktion des Ablaufs.

Frühere Auffälligkeiten der Angeklagten

Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass die 28-Jährige in der Vergangenheit mehrfach auffällig wurde. Sozialarbeiter aus dem Bahnhofsviertel wurden als Zeugen geladen, um über frühere Vorfälle mit der Angeklagten zu berichten. Nach ihren Aussagen reagierte die Frau sehr empfindlich, wenn sie sich aufgrund ihrer Identität angegriffen fühlte.

Darüber hinaus konsumierte die Angeklagte regelmäßig Crack und Alkohol. Zum Tatzeitpunkt befand sie sich zudem in einer Hormontherapie. Diese Faktoren könnten für die Beurteilung ihrer Steuerungsfähigkeit im Juni 2024 eine zentrale Rolle spielen.

Psychiatrisches Gutachten und Prozessplan

Die Angeklagte hat angekündigt, erst im Oktober auszusagen. Dann soll ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werden. Er soll klären, ob die 28-Jährige in der Tatnacht schuldfähig war.

  • Das Gericht hat mehrere Verhandlungstermine bis Ende Oktober angesetzt.
  • Der Prozess wird Ende September fortgesetzt.
  • Zahlreiche Zeugen, darunter Sozialarbeiter und medizinische Experten, sollen gehört werden.

Für die Kammer ist entscheidend, die Abläufe in dem Kellerraum lückenlos zu rekonstruieren. Nur so kann geklärt werden, welche Verantwortung die Angeklagte tatsächlich trägt.

Quelle: Frankfurter Rundschau, www.globewings.net/de