Freitag, 20 Dezember 2024 15:01

Hohe Haftstrafen für Schwarzarbeit im Baugewerbe in Frankfurt

Schwarzarbeit-Frankfurt Schwarzarbeit-Frankfurt pixabay/Foto illustrativ

Ein kürzliches Urteil des Landgerichts Frankfurt hat die kriminellen Machenschaften einer Bande im Baugewerbe aufgedeckt. Über sieben Jahre hinweg organisierte Schwarzarbeit führte zu einem finanziellen Schaden von rund 23 Millionen Euro. Am 2. August wurden vier Mitglieder dieser kriminellen Vereinigung zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Inhaltsverzeichnis:

Ermittlungen enthüllen Millionenbetrug

Die Ermittlungen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt und der Steuerfahndung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Umfangreiche Razzien im März 2022 förderten zahlreiche Beweismittel zutage:

  • Über tausend Papierdokumente
  • 140 elektronische Dateien
  • Vermögensarreste im Wert von 13,7 Millionen Euro

Insgesamt wurden 54 Durchsuchungsbeschlüsse und drei Haftbefehle vollstreckt. Die Ermittler deckten dabei ein komplexes System von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug auf.

Netzwerk aus Scheinfirmen zur Verschleierung

Die Tätergruppe betrieb ein Netzwerk aus Scheinfirmen, das zur Ausstellung fingierter Rechnungen genutzt wurde. Diese Rechnungen wurden als Subunternehmerleistungen deklariert, um das Geld anschließend bar abzuheben und Schwarzlöhne auszuzahlen.

Durch diese Machenschaften erzielte die Bande in sieben Jahren Umsätze von mehr als 76 Millionen Euro. Die Schwarzarbeiter wurden systematisch ohne Sozialversicherung beschäftigt und illegal bezahlt. Neben den vier Verurteilten ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen 17 weitere Verdächtige.

Urteile mit Signalwirkung

Das Landgericht Frankfurt bestätigte die Ergebnisse der Ermittlungen und verhängte folgende Strafen:

  • Drei Jahre und neun Monate Haft für den Haupttäter
  • Zwei Jahre und zehn Monate Haft für den zweiten Hauptangeklagten
  • Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten für zwei weitere Beteiligte
  • Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von über einer Million Euro

Das Urteil setzt ein klares Signal für die Entschlossenheit der Justiz, gegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug im Baugewerbe vorzugehen.

Quelle: webrivaig.com/de, fnp.de