Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Fristen und Zuständigkeiten
- Inhalte und methodischer Ansatz
- Räumliche Gliederung bis 2045
- Abgrenzung zur Umsetzung
- Gesetzliche Grundlagen seit 2023
Rechtliche Fristen und Zuständigkeiten
Die Frist ist eindeutig geregelt. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet Frankfurt zur Vorlage der kommunalen Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026. Die Stadt befindet sich noch im Erarbeitungsprozess. Beschlüsse liegen nicht vor. In der Stadtverordnetenversammlung wurde der Stand öffentlich thematisiert.
Martin Huber von Volt stellte in einer Fragestunde mehrere Nachfragen. Er wollte wissen, wie detailliert die Planung bereits ist. Zudem fragte er nach Aussagen auf Quartiersebene. Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodriguez antwortete für den Magistrat. Ihre Einschätzung fiel zurückhaltend aus. Konkrete Ergebnisse benötigen Zeit. Vergleichbare Abstimmungsprozesse sind auch aus anderen kommunalen Themen bekannt, mehr dazu hier.
Inhalte und methodischer Ansatz
Die Wärmeplanung soll erstmals einen vollständigen Überblick über die bestehende Wärmeversorgung Frankfurts liefern. Erfasst werden zentrale Strukturen: heutige Heizsysteme, genutzte Energieträger sowie vorhandene Netze. Ergänzt wird dies durch mögliche Alternativen ohne fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas.
Der Plan ist strategisch aufgebaut. Er richtet sich an mehrere Gruppen:
- Stadtverwaltung
- Energieversorgungsunternehmen
- Wohnungswirtschaft
- Private Eigentümerinnen und Eigentümer
Er dient als gemeinsame Arbeitsgrundlage, nicht als Entscheidungsinstrument. Enthalten sind verschiedene Versorgungsoptionen. Dazu zählen Fernwärme, Wärmepumpen und dezentrale Systeme. Die Darstellung bleibt vergleichend und offen. Ähnliche Koordinationsanforderungen bestehen auch bei großstädtischen Infrastrukturen wie dem Flughafenstandort Frankfurt.
Räumliche Gliederung bis 2045
Ein zentrales Element ist die räumliche Einteilung. Das Stadtgebiet wird in voraussichtliche Wärmeversorgungsbereiche gegliedert. Diese Betrachtung erfolgt für mehrere Zieljahre: 2030, 2035, 2040 und 2045. Die Einteilung basiert auf Szenarien und Annahmen.
Die Stadt betont klare Grenzen. Aus diesen Bereichen entsteht keine Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Technologien. Auch ein Anspruch auf einen Netzanschluss wird nicht begründet. Tina Zapf-Rodriguez stellte ausdrücklich klar: „Wichtig ist, dass aus den Einordnungen der Gebiete keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht“.
Die Funktion bleibt orientierend. Sie soll zeigen, welche Lösungen in einzelnen Quartieren technisch naheliegend erscheinen. Entscheidungen bleiben individuell.
Abgrenzung zur Umsetzung
Die kommunale Wärmeplanung ist kein Umsetzungsplan. Sie enthält keine Bauvorgaben. Auch Förderprogramme sind nicht Bestandteil. Die vorgeschlagenen Szenarien können später angepasst werden. Änderungen sind ausdrücklich vorgesehen.
Erst in einem folgenden Schritt wird über konkrete Maßnahmen entschieden. Dazu zählen mögliche Förderungen oder bauliche Anforderungen. Zeitpunkt und Umfang sind noch offen. Die Stadt will keine falschen Erwartungen erzeugen.
Gesetzliche Grundlagen seit 2023
Die Pflicht zur Wärmeplanung gilt bundesweit seit dem 1. Januar 2024. In Hessen greift sie bereits seit dem 29. November 2023 für Städte mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Frankfurt fällt unter diese Regelung. Grundlage ist das Hessische Energiegesetz.
Das Landesrecht verweist auf das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Dieses trat gemeinsam mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Beide Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für die aktuelle Planung.
Ab Mitte 2026 sollen Bürgerinnen und Bürger erstmals nachvollziehen können, welche klimafreundliche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet wahrscheinlich sinnvoll ist. Die Stadt kündigt Transparenz an. Verbindliche Entscheidungen bleiben einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.
FAQ
Bis wann muss Frankfurt die kommunale Wärmeplanung vorlegen?
Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet, die kommunale Wärmeplanung spätestens bis Ende Juni 2026 fertigzustellen und vom Magistrat beschließen zu lassen.
Gibt die Wärmeplanung konkrete Heizungsarten vor?
Nein. Aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine Verpflichtungen zum Einbau bestimmter Heizungsarten und keine technischen Vorgaben für Gebäude.
Welche Aufgabe hat die kommunale Wärmeplanung?
Sie bietet einen vollständigen Überblick über die aktuelle Wärmeversorgung in Frankfurt und zeigt mögliche klimafreundliche Versorgungsoptionen ohne Öl oder Gas auf.
Was sind voraussichtliche Wärmeversorgungsbereiche?
Dabei handelt es sich um eine räumliche Einteilung des Stadtgebiets für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045, die ausschließlich der Orientierung dient.
Wann können Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse einsehen?
Ab Mitte 2026 sollen Frankfurterinnen und Frankfurter nachvollziehen können, welche Form der klimafreundlichen Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet wahrscheinlich sinnvoll ist.
Quelle: Frankfurter Neue Presse, SN2 WORLD