Montag, 29 Dezember 2025 17:00

Feuerwerksregeln zu Silvester in Frankfurt

Böllerverbote gelten an zentralen Orten in Frankfurt. Böllerverbote gelten an zentralen Orten in Frankfurt. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Der Jahreswechsel rückt näher. In der Mainmetropole gelten klare Vorgaben. Mehrere zentrale Bereiche bleiben an Silvester vollständig böllerfrei. Die Stadt setzt damit bundesweite Vorschriften um und ergänzt diese durch lokale Maßnahmen. Ziel ist der Schutz von Menschen, Gebäuden und Einsatzkräften. Die Regelungen stehen im Zusammenhang mit weiteren sicherheitsrelevanten Entscheidungen der Stadt, über die mehr hier zu lesen ist.

Inhaltsverzeichnis:

Bundesweite Sprengstoffvorschriften in Deutschland

Grundlage ist das bundesweit gültige Sprengstoffgesetz. Es regelt Zeiträume, Altersgrenzen und Sicherheitsabstände. Feuerwerk darf bundesweit ausschließlich an Silvester und Neujahr gezündet werden. An allen anderen Tagen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Diese muss mindestens 14 Tage im Voraus beantragt werden. Vergleichbare Regelungen gelten auch bei stark frequentierten Ereignissen im Stadtgebiet, etwa bei Verkehrslagen in Frankfurt.

Pyrotechnische Artikel sind in Kategorien eingeteilt. Zur Kategorie F2 zählen Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Sie dürfen ausschließlich von Erwachsenen ab 18 Jahren gekauft und gezündet werden. Die Kategorie F1 umfasst Kleinfeuerwerk. Dazu gehören Knallerbsen, drehende Bodenfeuerwerke und Wunderkerzen. Diese Produkte sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen.

Frankfurt am Main mit zusätzlichen Verboten

Die Stadt Frankfurt am Main verschärft die bundesweiten Regelungen an stark frequentierten Orten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem Eisernen Steg untersagt. Auch auf der Zeil, einschließlich Hauptwache und Konstablerwache, gilt ein vollständiges Verbot. Diese Maßnahmen dienen der Vermeidung von Verletzungen und der Entlastung der Einsatzkräfte.

Die zeitlichen Vorgaben sind genau definiert. Auf dem Eisernen Steg gilt das Verbot von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Auf der Zeil endet das Verbot erst um 6 Uhr am Neujahrsmorgen. Die Stadt kündigt eine intensive Überwachung mit starken Polizeikräften an, wie hier nachzulesen.

Geschützte Orte und Sicherheitsabstände

Neben den innerstädtischen Verbotszonen gelten bundesweite Schutzregelungen. In der Nähe sensibler Einrichtungen ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Dazu zählen Kirchen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Altersheime. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt 200 Meter.

Das Verbot erstreckt sich ebenfalls auf besonders brandempfindliche Anlagen. Dazu gehören Fachwerkhäuser, der Frankfurter Zoo und der Frankfurter Stadtwald. Innerhalb dieser Schutzbereiche ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk nicht erlaubt.

Bußgelder und strafrechtliche Folgen

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können erhebliche Konsequenzen haben. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk kann als Straftat eingestuft werden. In solchen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren möglich.

Die Regelungen gelten unverändert für Verkauf, Besitz und Nutzung von Feuerwerk. Rund um den Jahreswechsel steht die Einhaltung der Vorschriften in Frankfurt besonders im Fokus der Behörden.

Quelle: Frankfurter Neue Presse, Webrivaig

FAQ

Wann ist das Abbrennen von Feuerwerk in Frankfurt erlaubt?

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Frankfurt ausschließlich an Silvester und Neujahr erlaubt. An allen anderen Tagen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, die mindestens 14 Tage im Voraus beantragt werden muss.

Welche Feuerwerkskörper dürfen nur Erwachsene verwenden?

Feuerwerkskörper der Kategorie F2, darunter Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien, dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und gezündet werden.

Wo gilt in Frankfurt ein komplettes Böllerverbot?

Ein vollständiges Böllerverbot gilt auf dem Eisernen Steg sowie auf der Zeil einschließlich Hauptwache und Konstablerwache. Diese Bereiche sind an Silvester zeitlich klar festgelegt böllerfrei.

Welche Orte stehen unter besonderem Schutz?

Geschützte Orte sind unter anderem Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie brandempfindliche Anlagen wie Fachwerkhäuser, der Frankfurter Zoo und der Frankfurter Stadtwald.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Feuerwerksregeln?

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk kann als Straftat gelten und mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren geahndet werden.